Der Film zeigt Probleme auf, die nicht nur Duisburg allein betreffen, sondern die typisch sind für die mit Hartz-IV eingetretenen Umstellungsprobleme in vielen Städten und Kreisen. Die Gründe hierfür sind hinlänglich bekannt: die Unsicherheit über die rechtliche Struktur und die Zuständigkeiten in den neuen Jobcentern (ARGEN, Optionskommunen, Agentur für Arbeit, Neuregelungsnotwendigkeit bis 2010 durch das Urteil des Bundesverfassungsgericht), die Inhomogenität der Mitarbeiterschaft (Beschäftigte aus den Sozialämtern, den Arbeitsämtern sowie fachfremde Beamte und Angestellte), die Unsicherheit über die Beschäftigungsverhältnisse (zum Teil nur mit Zeitverträgen) oder die sich erst nach und nach etablierende Rechtssprechung zur Auslegung der Hartz-IV-Gesetze bei vielfachem Fehlen höchstrichterlicher Entscheidungen etc.
Ob Duisburg hierbei besonders negativ oder positiv heraussticht, lässt sich mit den geschilderten Einzelfällen und auch aus den Erfahrungen der Tätigkeit des Ombudsmannes weder belegen noch widerlegen. Ungewöhnlich scheinen allerdings die vielen fehlerhaften Bescheide nicht zu sein angesichts der oben genannten Rahmenbedingungen. Dies ist sehr bedauerlich für die Menschen, die auf die karge Hilfe angewiesen sind. Und genau deshalb ist ja auch die Stelle des Ombudsmannes in Duisburg neu eingerichtet worden, hat Duisburg hier eine Vorreiterrolle gespielt.
Die Arbeit des Ombudsmannes ist insgesamt gesehen erfolgreich gewesen. Mehr als die Hälfte der angezweifelten Fälle wurde durch das Nachhaken des Ombudsmannes zugunsten der Betroffenen entschieden, in vielen Fällen waren die Entscheidungen der ARGE richtig und konnten den Betroffenen erläutert werden. Dies alles wird im Filmbericht auch zutreffend dargestellt.
Zu Recht ist nun der Ombudsmann offensichtlich der Ansicht gewesen, dass es nicht nur allein Sinn und Zweck seiner Tätigkeit sein kann, fehlerhafte Bescheide und Unstimmigkeiten im Einzelfall zu bereinigen, sondern auch darauf hinzuwirken, dass Fehler möglichst abgestellt werden. Und hier liegt unser Meinung nach die Wurzel des Konflikts. Herr Schoch hat sich wohl nicht mit Anregungen und Verbesserungsvorschlägen an die ARGE selbst gewandt, sondern hat damit begonnen, eine eigenständige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Dies wäre jedoch nur dann legitim, wenn der Ombudsmann mit seinen Anliegen überhaupt kein Gehör gefunden hätte, er hat es aber anscheinend nicht einmal versucht.
Dies wäre nicht weiter schlimm, wenn es hier lediglich um die persönlichen Befindlichkeiten des Ombudsmannes oder auch des ARGE-Geschäftsführers ginge. Das Vorgehen von Herrn Schoch ist jedoch zum Schaden der Betroffenen, da die öffentliche Diskussion interner Vorgänge nicht zur Verbesserung der Abläufe, der Probleme und des Klimas in der ARGE beiträgt. Vielmehr gefährdet dies die Unabhängigkeit des Ombudsmannes, die für seine Tätigkeit sicherlich notwendig ist. Umso mehr trifft dies zu, wenn Herr Schoch nicht nur öffentlich seine Meinung äußert, sondern jetzt auch auf Wahlveranstaltungen der örtlichen SPD auftritt. Dies ist sicherlich nicht akzeptabel.
Der von Seiten der ARGE angegangene Lösungsversuch, in jedem der drei in Duisburg vorhandenen Standorte einen Ombudsmann/eine Ombudsfrau vor Ort zu installieren, hätte aus unserer Sicht zu einer Entspannung der Situation beitragen können. Dies hätte die Möglichkeit geboten, den offenbar bestehenden persönlichen Konflikt zwischen Herrn Schoch und dem Leiter der ARGE Herrn Maul durch zwei neutrale Personen zu entschärfen. Leider hat Herr Schoch dies nicht so gesehen und seinen Rücktritt eingereicht. Wir bedauern dies, denn ein Ombudsmann darf und soll unbequem sein, um in Sinne der Betroffenen etwas zu erreichen. Wir sind uns sicher, dass die jetzt mit der Ombudstätigkeit neu beauftragten Menschen die erfolgreiche Arbeit von Herrn Schoch fortsetzen werden.
![]()
![]()