Ingrid Fitzek
Ratsfrau und schulpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Oktober 2005
Die Erhaltung der Schulbezirksgrenzen ist kein politisches Ziel an sich. Vielmehr sind die Schulbezirksgrenzen für uns ein Instrument, wodurch auf kommunaler Ebene die Verteilung von Schülerinnen und Schüler im Grundschulbereich in unterschiedlicher Hinsicht planbar wird.
Vor allem im Hinblick auf drei zentrale Aspekte haben sich die Schulbezirksgrenzen im Großen und Ganzen bewährt; denn sie tragen dazu bei, dass
- Kinder eines Stadtteils ungeachtet ihrer sozialen Herkunft gemeinsam die Schule besuchen. Das stärkt die wichtige soziale Integrationsfunktion der Grundschule. Untersuchungen zur Freigabe der Schuleingangsbezirke im Rhein-Main-Gebiet haben gezeigt, dass die Aufhebung eine Entwicklung hin zu „Gettoschulen“ befördert hat. Davor warnen wir ausdrücklich. Deshalb muss auch in Zukunft darauf hingewirkt werden, dass es in sozialer Hinsicht eine möglichst heterogene SchülerInnenschaft an den Grundschulen gibt.
- die Kommune besser planen kann, wie viele Schulen in den Bezirken aktuell und zukünftig benötigt werden, damit eine möglichst bedarfsgerechte Verteilung der schulischen Infrastruktur auf Stadtteile gewährleistet werden kann.
- lange Schulwege vermieden werden. Dadurch gibt es keine zusätzliche Verkehrbelastung und das für größere Entfernungen kaum lösbare Problem der Schulwegsicherung entfällt ebenfalls. Außerdem ist für Kinder im Grundschulalter der Verbleib im gewohnten Wohnumfeld auch von pädagogischer Bedeutung.
Wir nehmen aber auch zur Kenntnis, dass mittlerweile eine nicht geringe Zahl von Eltern alle Möglichkeiten nutzen, um ihre Kinder außerhalb der für sie gültigen Schulbezirksgrenze einzuschulen (in Duisburg waren das in den Jahren 2002-2005 etwa 20%). Überwiegend sind das Familien aus sozial besser gestellten, bildungsnahen Milieus. Deshalb werden wir uns einer Diskussion nicht verschließen, ob es andere, bessere Wege gibt, sowohl die oben genannten Aspekte zu gewährleisten als auch allen Eltern - nicht nur den besser gestellten - mehr Möglichkeiten zur Schulwahl einzuräumen.
Wir sind gespannt, ob es der nordrhein-westfälischen Landesregierung gelingen wird, ein geeignetes Instrumentarium zu entwickeln, das die Schulbezirksgrenzen ablösen kann.
Solange aber außer Absichtserklärungen nichts Konkretes vorgelegt wurde, das auf seine Tauglichkeit geprüft werden kann, müssen die Schulbezirksgrenzen erhalten bleiben.
Insofern begrüßen wir, den diesbezüglichen Beschluss des Städtetages, den die Stadt Duisburg mitträgt.